Bei der Verfahrensdokumentation (VFD) geht es um die genaue Prozessdokumentation in Ihrem Unternehmen – von der Entstehung über die Ablage, Verarbeitung und Archivierung bis zum Wiederfinden und der maschinellen Lesbarkeit Ihrer Dokumente – alles muss nachvollziehbar und GoBD-konform beschrieben sein.
Was beinhaltet die VFD?
• Eingesetzte Software inkl. Anwenderdokumentation
• Aufbau der IT-Infrastruktur
• Vor-, Neben- und ggf. Kassensysteme
• Umgang mit steuerlich relevante Daten
• Belegablage
Wer muss eine VFD erstellen?
Jedes Unternehmen (allein Selbständige, Einzelunternehmer, Mittelständler, Großkonzern), sofern Sie den GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) unterliegen, sind Sie dementsprechend verpflichtet – und das bereits seit dem 01.01.2015. Die VFD muss laufend (meist 1x jährlich) aktualisiert, fortgeführt und ergänzt werden.